Aktuelles zu Corona

Anschreiben für die Eltern der Vorschüler in 8 Sprachen

 

Information für Eltern zur Schnelltestpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem 06.04.2021– durch die Schule zu versenden 

Liebe Eltern, 

noch immer stecken sich zu viele Menschen mit Corona an. Die Stadt Hamburg hat deshalb beschlossen, dass Schulkinder regelmäßig einen Schnelltest machen müssen. Das gilt vom 6. April an. 

Wer soll getestet werden? 

Die Testpflicht gilt für alle Kinder, die zum Unterricht in die Schule kommen. Sie gilt auch bei Prüfungen und Klassenarbeiten oder Klausuren. 

Wie funktioniert der Test? 

Es handelt sich um Selbst-Tests. Auch Kinder können diesen Test selber durchführen. Er tut nicht weh und ist nicht unangenehm. Die Selbst-Tests sollen zweimal in der Woche stattfinden. Die Tests sind kostenlos. 

Ist der Test freiwillig? 

Bisher waren die Schnelltest freiwillig. Aber nun gilt: Wenn ein Kind den Unterricht in der Schule besuchen will, dann muss es auch an den Schnelltests teilnehmen. Wenn Sie Ihr Kind nicht testen lassen wollen, dann kann das Kind nur zu Hause unterrichtet werden. Das ist nach wie vor möglich. 

Warum wird überhaupt getestet? 

Manche Menschen haben sich mit dem Corona-Virus angesteckt, bemerken aber nichts davon. Sie könnten also noch mehr Leute anstecken und das Virus weitergeben. Mit den Tests kön-nen solche Ansteckungen entdeckt werden. Das macht die Schule sicherer. 

Was passiert, wenn bei dem Test Corona-Viren entdeckt werden? 

Wenn beim Schnelltest Zeichen von Corona-Viren gefunden werden, erhalten die Eltern sofort eine Nachricht von der Schule. Die Schule sagt Ihnen, ob Sie das Kind abholen müssen oder ob es alleine gehen darf. 

Auf jeden Fall muss dann ein zweiter Test gemacht werden. Der zweite Test ist etwas genauer. Die Schule sagt Ihnen, wo Sie den zweiten Test machen können. Die Schule gibt auch dem Gesundheitsamt Bescheid. 

Beim zweiten Test bekommt man das Ergebnis nicht sofort. Bis zum Ergebnis muss Ihr Kind in Quarantäne. Es muss sich also von anderen Kindern und Erwachsenen fernhalten. Es darf die Wohnung nicht verlassen. Das Gesundheitsamt sagt Ihnen, wie Sie und Ihr Kind sich ver-halten müssen. Wenn beim zweiten Test kein Corona gefunden wird, sagen Sie bitte der Schule Bescheid. Ihr Kind kann dann wieder zur Schule kommen. 

Informationen zu den Selbsttest in 8 Sprachen

… zum Infoblatt „Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern in Grundschulen“

… zu den „Coronainformationen in 15 Sprachen“

…zu „Eltern fragen zu Corona“