Anmeldung Klasse 1

Liebe Eltern,

ab dem 01. August 2024 werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 02. Juli 2018 bis zum 01. Juli 2019 geboren sind. Sie als Sorgeberechtigte sind dazu verpflichtet, Ihr Kind bei einer Grundschule anzumelden und persönlich vorzustellen. Dies gilt auch für im Vorjahr schulpflichtig gewordene, aber vom Schulbesuch zurückgestellt Kinder.

Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 01. Januar 2020 geboren sind, können auf Antrag der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen und sprachlichen Entwicklungsstandes vorzeitig eingeschult werden.

In Ausnahmefällen können Kinder, die zwischen dem 02. Januar 2019 und dem 01. Juli 2019 geboren sind, unter Berücksichtigung ihres geistigen, seelischen, körperlichen oder sprachlichen Entwicklungsstandes auf Antrag der Sorgeberechtigten oder auf Antrag der Schule und nach Anhörung der Sorgeberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Zurückgestellte Kinder werden in eine bestehende Vorschulklasse aufgenommen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ersatzweise den Besuch einer Kindertageseinrichtung genehmigen.

Der Anmeldungen werden uns in der Zeit von Montag, 06. Januar 2025 bis Freitag, 24. Januar 2025 entgegengenommen.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Einladungsschreiben der Behörde für Schule und Berufsbildung
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Personalausweis eines/einer Sorgeberechtigten oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz)
  • U-Heft (U9)
  • Impfausweis bzw. Masernnachweis
  • ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.

Wenn Ihr Kind bereits unsere Vorschule besucht und Sie Ihr Kind auch zur 1. Klasse bei uns anmelden möchten, ist eine erneute Vorstellung des Kindes nicht notwendig.

…Bekanntmachung der Behörde