Vorschulanmeldung für August
Wer sollte zur Vorschule angemeldet werden?
Ihr Kind sollte zur Einschulung 5 Jahre alt sein. Die Schule kennen lernen kann man nur in der Schule. Eltern die möchten, dass ihre Kinder schon vor der 1.Klasse Erfahrungen in der Schule machen sollten sich für die Vorschule entscheiden.
Kinder, bei denen ein „ausgeprägter Sprachförderbedarf“ festgestellt wurde, sollten zur Vorbereitung auf die erste Klasse die Vorschule besuchen.
Wann kann ich mein Kinder für die Vorschulklasse anmelden?
Der Zeitraum für die Anmeldungen zur Vorschulklasse beginnt im November des Vorjahres der Einschulung.
Wo kann ich mein Kind anmelden?
Am liebsten bei uns, die Anmeldung kann aber an jeder Schule, die Vorschulklassen führt erfolgen. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch,
- Personalausweis eines/einer Sorgeberechtigten oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
- ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.
Wie wird über die Aufnahme entschieden?
Bei großer Nachfrage wird nach folgenden Kriterien entschieden:
- Festgestellter Sprachförderbedarf,
- Geschwisterkinder an der Anmeldeschule,
- Entfernung der Erstwohnung des Kindes zum Standort der Schule.
Wann erfahre ich ob mein Kind in die Vorschule aufgenommen wird?
Die Eltern aller angemeldeten Kinder werden im Februar des Einschulungsjahres schriftlich von der Schule benachrichtigt.
Was lernt mein Kind in der Vorschule?
Die Vorschulkinder werden optimal auf den schulischen Alltag vorbereiten. Schon bevor Sie die erste Klasse besuche sind sie mit den Lehrern, den Örtlichkeiten und den Regeln der Schule vertraut.
Das Ziel des vorschulischen Lernprozesses ist es, die Kinder zu stärken und Ihre Kompetenzen zu erweitern:
Ich -Kompetenz
Sachkompetenz
Soziale Kompetenz und
Lernmethodische Kompetenz
Vergleiche: "Richtlinien für die Vorschule" http://www.hamburg.de/contentblob/73096/data/anlage-2-richtlinie-vsk.pdf http://www.hamburg.de/einschulung/