Quarantäne- und Isolationsregeln

Neue Regeln zur Quarantäne und Isolation  - 10 Tage Quarantäne/Isolation für Infizierte - 10 Tage Quarantäne für Kontaktpersonen Eine eventuelle Freitestung darf nicht in der Klasse erfolgen! Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Hamburg, den 18.01.2022

Liebe Eltern,

heute möchten wir Sie über die neuen Regeln zur Quarantäne und Isolation bei Corona-Infektionen informieren.

10 Tage Quarantäne für Kontaktpersonen.

Alle Personen, die in einem Haushalt leben, zählen als Kontaktpersonen. Sind zum Beispiel die Eltern infiziert, müssen die Kinder in Quarantäne. Auch Geschwister von infizierten Kindern müssen in Quarantäne.
Vollständig geimpfte oder frisch genesene Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne. Das sind Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder die in den letzten drei Monaten eine Zweitimpfung erhalten haben und Personen, die in den letzten drei Monaten eine Corona-Infektion hatten.

Eine Verkürzung der Quarantäne für Erwachsene auf 7 Tage ist mit einem PCR- oder zertifizierten Schnelltest aus einem Schnelltestzentrum möglich.
Schülerinnen und Schüler können die Quarantäne auf 5 Tage verkürzen, wenn sie keine Krankheitszeichen entwickeln. Die Freitestung darf auch in der Schule erfolgen.

10 Tage Isolation für Infizierte.
Die Pflicht zur Isolation von Infizierten für 10 Tage wird vom Gesundheitsamt schriftlich bestätigt. Bitte zeigen Sie dieses Schreiben in der Schule, damit wir über den genauen Isolationszeitraum informiert sind.
Eine Verkürzung der Isolationszeit ist generell nur ab dem 7. Tag möglich und nur, wenn zuvor 48 Stunden keine Symptome mehr bestanden haben. Das Freitesten darf nicht in der Schule erfolgen.

In Klassen, in denen es aktuell keine Corona-Infektionen gibt, testen wir dreimal wöchentlich. In Klassen mit bestätigten Fällen testen wir täglich. Kinder mit positivem Schnelltest führen einen sogenannten Lolli-PCR-Test mit einer Probe aus dem vorderen Mundraum durch. Diese Probe schicken wir per Kurier in das Hamburger Institut für Hygiene und erhalten noch am selben Tag das Ergebnis.Dieses Ergebnis teilen wir Ihnen mit. Gleichzeitig wird das Gesundheitsamt informiert. Aktuell sieht es so aus, dass wir gestern (Montag) 11 positive PCR-Ergebnisse aus allen Jahrgängen hatten. Sollte es zu einer Häufung von 4 oder 5 gleichzeitig bestätigten Coronainfektionen in einer Klasse kommen, entscheidet das Gesundheitsamt ob für Teile der Klasse oder die gesamte Klasse eine Quarantäne angeordnet wird.

Herzliche Grüße
Ihr Schulleitungsteam Rahewinkel

Zwei Tests pro Woche

Ab sofort sind die Testungen in der Schule freiwillig. Zur Sicherheit Aller wünschen wir uns, dass so viele Kinder wie möglich weiterhin getestet werden.

Zwei Tests pro Woche

Aufgrund der Dynamik der Pandemie und um die Sicherheit an Schulen zu verbessern, werden alle Schülerinnen und Schüler sich zwei Mal in der Woche jeweils montags und Donnerstags mittels Schnelltest in der Schule unter Aufsicht testen müssen. Mit den zurzeit ausgelieferten neuen Schnelltests steht dafür ein sehr guter Schnelltest in ausreichender Zahl zur Verfügung. Es gilt die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie geimpft und genesen sind Spätestens ab dem 17.01.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler in der Schule testen, auch wenn sie bereits geimpft oder genesen sind. Diese Änderung ist notwendig, weil die Omikron-Variante auch einfach und doppelt geimpfte Personen infizieren und von ihnen übertragen werden kann. Da die allerwenigsten Schülerinnen und Schüler bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, schafft die generelle Testpflicht deutlich mehr Sicherheit. Überdies trägt die Testpflicht dazu bei, dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule an 2G-plus-Veranstaltungen teilnehmen können, ohne ein zusätzliches Testergebnis vorlegen zu müssen. Ohne eine solche schulische Testpflicht müssten Schülerinnen und Schüler künftig bei jedem Besuch einer 2G-plus-Veranstaltung einen Test durchführen und nachweisen. Dank der generellen Testpflicht in der Schule ist das weiterhin nicht nötig.