Vierinhalbjährigen-Vorstellung & Vorschulanmeldung

Viereinhalbjährigen-Vorstellung

Liebe Eltern der Viereinhalbjährigen,

ab Mitte Oktober werden drei Lehrerinnen Ihr Kind in den umliegenden Kitas besuchen. Danach lädt die Schulleitung Sie als Eltern ein. Sie lernen uns kennen und können Ihre Kinder in unserer Vorschule anmelden.

Wenn Ihr Kind keine Kita in Mümmelmannsberg besucht, laden wir Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zu uns in die Schule ein.

Vorschulanmeldung für das Schuljahr 2024/25

Sie möchten Ihr Kind in der Vorschule anmelden? Dann können diese Informationen für Sie hilfreich sein:

Wer sollte zur Vorschule angemeldet werden?

Ihr Kind sollte zur Einschulung 5 Jahre alt sein.
(Geburtsdatum des Kindes liegt zwischen dem 02. Juli´ 2018 und 01. Juli 2019)

Die Schule kennen lernen kann man nur in der Schule. Eltern die möchten, dass ihre Kinder schon vor der 1.Klasse Erfahrungen in der Schule machen sollten sich für die Vorschule entscheiden.

Kinder, bei denen ein „ausgeprägter Sprachförderbedarf“ festgestellt wurde, sollten zur Vorbereitung auf die erste Klasse die Vorschule besuchen.

Wann kann ich mein Kinder für die Vorschulklasse anmelden?

Anmeldezeitraum vom  01. November 2023 bis 19. Januar 2024.

Wo kann ich mein Kind anmelden?

Am liebsten bei uns, die Anmeldung kann aber an jeder Schule, die Vorschulklassen führt erfolgen. Sie werden automatisch, von der für Ihr Kind zuständigen Schule angeschrieben und zu einem Gespräch eingeladen.

Sollten Sie von uns nicht eingeladen worden sein, so nehmen Sie bitte den Termin an der Grundschule wahr von der Sie eingeladen wurden.
Im Anmeldeformular können Sie uns als Wunschschule angeben und somit für uns anmelden.

Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis eines/einer Sorgeberechtigten oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz)
  • Geburtsurkunde oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde des Kindes oder Auszug aus dem Familienbuch
  • Impfausweis bzw. Masernnachweis
  • U-Heft 
  • ggf. Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.

Wie wird über die Aufnahme entschieden?

Bei großer Nachfrage wird nach folgenden Kriterien entschieden:

  • Festgestellter Sprachförderbedarf
  • Geschwisterkinder an der Anmeldeschule
  • Entfernung der Erstwohnung des Kindes zum Standort der Schule

Wann erfahre ich ob mein Kind in die Vorschule aufgenommen wird?

Die Eltern aller angemeldeten Kinder werden im März/ April des Einschulungsjahres schriftlich von der Schule benachrichtigt.

Was lernt mein Kind in der Vorschule?

Die Vorschulkinder werden optimal auf den schulischen Alltag vorbereitet.
Schon bevor Sie die erste Klasse besuchen sind sie mit den Lehrern, den Örtlichkeiten und den Regeln der Schule vertraut.

Das Ziel des vorschulischen Lernprozesses ist es, die Kinder zu stärken und Ihre Kompetenzen zu erweitern:

Ich -Kompetenz
Sachkompetenz
Soziale Kompetenz und
Lernmethodische Kompetenz

…Bekanntmachung der Behörde

…Vorschule oder KiTa? Die Entscheidungshilfe!

Vergleiche: "Richtlinien für die Vorschule"
http://www.hamburg.de/contentblob/73096/data/anlage-2-richtlinie-vsk.pdf

http://www.hamburg.de/einschulung/