Elternrat

…zu den Mitgliedern des Elternrates

Sitzungstermine des Elternrates jeweils von 17.30 Uhr bis 19.30 Uhr

01.11.2023   03.04.2024
10.01.2024   08.05.2024
07.02.2024   05.06.2024
06.03.2024   03.07.2024
     

 

Wer kann mitmachen?

Jeder, der das Sorgerecht für ein Kind an der Schule hat. Gewählt werden die Mitglieder des Elternrats auf der Elternvollversammlung, die innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres abgehalten werden muss. Stimmberechtigt sind die Klassenelternvertretungen.

Was macht er?

Der Elternrat diskutiert Themen, die nicht nur einzelne Klassen oder Kinder betreffen und erörtert diese mit der Schule. Damit spielt er eine wichtige Rolle in der Schulentwicklung.

Der Elternrat setzt sich die Schwerpunkte seiner Arbeit selbst. Häufig sind dieses Themen, zu denen es in der Elternschaft insgesamt Erläuterungsbedarf gibt. Das sind beispielsweise Schulschwimmen, Handyregelungen, Gestaltung von Klassenkonferenzen, Schulwegsicherheit oder der Umgang mit Regelverstößen von Schülerinnen und Schülern.

Darüber hinaus ist der Elternrat gemäß Schulgesetz zu allen Entscheidungen „von grundsätzlicher Bedeutung“, die von der Schulkonferenz getroffen werden, zu hören. Dies sind zum Beispiel die Themen Unterrichtsausfall und Vertretungskonzept, das Angebot einer gesunden Pausenverpflegung oder die Entwicklung eines besonderen Schulprofils.

Mit wem arbeitet er zusammen?

Er kooperiert mit der Schülerschaft, Lehrerkräften, Eltern und der Schulleitung. Außerdem wählt der Elternrat Mitglieder in die Schulkonferenz, den Lernmittelausschuss und in den Kreiselternrat. Er entsendet Vertreter oder Vertreterinnen in die Lehrerkonferenz und den Schülerrat.

Wie arbeitet er?

Die meisten Elternräte treffen sich monatlich in der Schule. Zu den Sitzungen lädt der Elternrat unter Angabe einer Tagesordnung ein. Regelmäßig ist die Schulleitung anwesend (in begründeten Ausnahmefällen kann der Elternrat jedoch ohne Schulleitung tagen). Alle Klassenelternvertreterinnen und -vertreter haben das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen; auch kann beschlossen werden, schulöffentlich zu tagen. Der Elternrat kann Lehrkräfte und andere Personen als Referenten einladen, um sich zu informieren.

Die Einrichtung von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen aller Bundesländer vorgeschrieben. Aufgrund der Bildungshoheit der Länder sind neben den Gremienbezeichnungen auch die Aufgaben und genauen Mitwirkungsrechte zwischen den einzelnen Bundesländern uneinheitlich geregelt. Jedoch gibt es bundesweit ähnliche Strukturen und Ziele. Elternvertretungen sollen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhäusern ermöglichen und Eltern an allen wesentlichen, die Schule betreffenden Entscheidungen beteiligen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung, Fortschreibung oder Änderung pädagogischer Konzepte und die Kostengestaltung.
 
 
Quelle: www.elterkammer-hamburg.de