Ab sofort sind die Testungen in der Schule freiwillig. Zur Sicherheit Aller wünschen wir uns, dass so viele Kinder wie möglich weiterhin getestet werden.
Zwei Tests pro Woche
Aufgrund der Dynamik der Pandemie und um die Sicherheit an Schulen zu verbessern, werden alle Schülerinnen und Schüler sich zwei Mal in der Woche jeweils montags und Donnerstags mittels Schnelltest in der Schule unter Aufsicht testen müssen. Mit den zurzeit ausgelieferten neuen Schnelltests steht dafür ein sehr guter Schnelltest in ausreichender Zahl zur Verfügung. Es gilt die Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler, auch wenn sie geimpft und genesen sind Spätestens ab dem 17.01.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler in der Schule testen, auch wenn sie bereits geimpft oder genesen sind. Diese Änderung ist notwendig, weil die Omikron-Variante auch einfach und doppelt geimpfte Personen infizieren und von ihnen übertragen werden kann. Da die allerwenigsten Schülerinnen und Schüler bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, schafft die generelle Testpflicht deutlich mehr Sicherheit. Überdies trägt die Testpflicht dazu bei, dass weiterhin alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule an 2G-plus-Veranstaltungen teilnehmen können, ohne ein zusätzliches Testergebnis vorlegen zu müssen. Ohne eine solche schulische Testpflicht müssten Schülerinnen und Schüler künftig bei jedem Besuch einer 2G-plus-Veranstaltung einen Test durchführen und nachweisen. Dank der generellen Testpflicht in der Schule ist das weiterhin nicht nötig.